Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BrightLink Autoservice GmbH, Singerstraße 6/5, 1010 Wien (nachfolgend "BrightLink Autoservice" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
Mit der Beauftragung unserer Leistungen erkennen Sie diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BrightLink Autoservice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand unserer Dienstleistungen sind Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen sowie der Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör. Unser digitales Diagnosesystem ermöglicht eine präzise Fehlererkennung und effiziente Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.
Wir bieten zudem Beratungsleistungen zu allen Aspekten der Fahrzeugwartung, einschließlich Informationen zur Pflege und optimalen Nutzung Ihres Fahrzeugs, insbesondere auch im Hinblick auf Reisen nach und in Austria (wie z.B. Hinweise zur Vignettenpflicht).
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer information site stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrags (Angebot) durch BrightLink Autoservice zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erfolgen.
3.3 Bei Terminbuchungen über unser Online-Portal oder unsere mobile App kommt der Vertrag mit Bestätigung des Termins durch BrightLink Autoservice zustande.
4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
4.1 BrightLink Autoservice erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der geltenden technischen Normen und gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere:
- Das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem verkehrssicheren Zustand bereitzustellen
- Auf bekannte Mängel und Schäden hinzuweisen
- Fahrzeugpapiere und ggf. Serviceheft zur Verfügung zu stellen
- Den Digitalen Service-Pass falls vorhanden mitzuführen
- Zugang zu allen relevanten Fahrzeugteilen zu ermöglichen
4.3 BrightLink Autoservice ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn sich während der Durchführung der Arbeiten herausstellt, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist und der Kunde die erforderlichen Reparaturen ablehnt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Bei umfangreichen Reparaturen kann eine Anzahlung von bis zu 50% des voraussichtlichen Gesamtpreises verlangt werden.
5.3 Die Rechnung ist nach Abschluss der Arbeiten und Rückgabe des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen.
5.4 Bei nicht vorhersehbaren zusätzlichen Arbeiten, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind und 10% des Auftragswertes überschreiten, wird der Kunde vorab informiert und seine Zustimmung eingeholt.
5.5 BrightLink Autoservice behält sich das Recht vor, Preise für periodisch anfallende Service- und Supportleistungen (z.B. Digitales Service-Pass-System) mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen.
6. Lieferfristen und Termine
6.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
6.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BrightLink Autoservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen oder Ausfall wichtiger Arbeitsgeräte/Maschinen, schwerwiegende Transportstörungen etc.), hat BrightLink Autoservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
7. Abnahme und Gewährleistung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen bei Übergabe des Fahrzeugs abzunehmen und auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen.
7.2 BrightLink Autoservice gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Reparatur- und Serviceleistungen 12 Monate ab Abnahme. Bei Lieferung von Ersatzteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe.
7.4 Im Gewährleistungsfall ist BrightLink Autoservice nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlichen Verschleiß, auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren und eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von BrightLink Autoservice (Vorbehaltsware).
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BrightLink Autoservice berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, BrightLink Autoservice hätte dies ausdrücklich erklärt.
9. Pfandrecht
9.1 BrightLink Autoservice steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
9.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
10. Haftung
10.1 BrightLink Autoservice haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BrightLink Autoservice, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 BrightLink Autoservice haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BrightLink Autoservice, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet BrightLink Autoservice nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
10.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit BrightLink Autoservice einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Hinweis zu grenzüberschreitenden Fahrten
11.1 BrightLink Autoservice weist darauf hin, dass bei Fahrten nach oder durch Austria besondere Vorschriften zu beachten sind, insbesondere die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Die Nutzung dieser Straßen ohne gültige Vignette kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
11.2 BrightLink Autoservice bietet hierzu keine rechtliche Beratung an, sondern nur technische Informationen zum Fahrzeug. Für die Einhaltung der jeweiligen verkehrsrechtlichen Bestimmungen im In- und Ausland ist ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich.
12. Datenschutz
BrightLink Autoservice erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung auf unserer information site entnommen werden.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen BrightLink Autoservice und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Wien, Österreich.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: November 2023